
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DUBAI MIT PLAN
Stand Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner: Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DIGITAL DYNAMICS VISION FZCO, ansässig in der Dubai Silicon Oasis (IFZA), Dubai, VAE, registriert bei der Dubai Integrated Economic Zones Authority (DIEZ), nachfolgend kurz „DUBAI MIT PLAN“ genannt.
1.2 Geltungsbereich:Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Beratungsangebote zwischen DUBAI MIT PLAN und dem Kunden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertragsschluss über die Website, WhatsApp, E-Mail erfolgt.
1.3 Ausschließlichkeit: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Dienstleistungsspektrum: DUBAI MIT PLAN berät zu Unternehmensstrukturen, Firmengründungen und begleitet Visumverfahren (Golden Visa, Investoren-, Mitarbeiter-, Familienvisa). Zudem umfasst das Spektrum die administrative Begleitung bei der steuerlichen Registrierung (Corporate Tax / VAT) sowie reine Begleit- und Empfehlungsleistungen für Bankkonten (keine Bankdienstleistung).
2.2 Individualität & Erfolgsausschluss: Die Leistungen werden individuell auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben erbracht. Ein Erfolg (z. B. die tatsächliche Erteilung eines Visums, einer Lizenz oder die positive Entscheidung einer Bank zur Kontoeröffnung) kann nicht garantiert werden. Die finale Entscheidungsgewalt liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden bzw. den internen Compliance-Abteilungen der jeweiligen Bankinstitute.
2.3 Einbeziehung Dritter: DUBAI MIT PLAN ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer oder Partner (z. B. PROs, Übersetzer, lokale Agenturen) einzusetzen.
3. Vertragsschluss und Projektbeginn
3.1 Zustandekommen: Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von DUBAI MIT PLAN schriftlich oder in Textform (E-Mail, WhatsApp-Bestätigung, digitale Signatur) annimmt oder die vereinbarte Vergütung (auch Anzahlung) leistet.
3.2 Vorleistungspflicht: Der Beginn der Dienstleistung steht unter dem Vorbehalt des Zahlungseingangs der vereinbarten Gebühren sowie der vollständigen Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen durch den Kunden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Aktive Mitwirkung: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
4.2 Terminvereinbarung und Wahrnehmung: DUBAI MIT PLAN koordiniert und vereinbart in enger Abstimmung mit dem Kunden sämtliche für die Vertragserfüllung relevanten Termine bei Behörden und Institutionen (z. B. Medical Check, Biometrics). Nach erfolgter Terminbestätigung obliegt die rechtzeitige und persönliche Wahrnehmung des Termins sowie die Einhaltung etwaiger Vorbereitungshandlungen (z. B. das Mitführen erforderlicher Originaldokumente) ausschließlich der Verantwortung des Kunden. Etwaige Mehrkosten (z. B. für Neubuchungen, Stornogebühren oder erneute Antragsgebühren) sowie zeitliche Verzögerungen im Gesamtprozess, die durch das Versäumnis, unvollständige Unterlagen oder verspätetes Erscheinen des Kunden entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
4.3 Einreisebestimmungen: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Einreiseintervalle (sog. 6-Monats-Regel), um die Gültigkeit seines Visums aufrechtzuerhalten.
4.4 Folgen mangelnder Mitwirkung: Unterlässt der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung und kann DUBAI MIT PLAN die Leistung deshalb ganz oder teilweise nicht erbringen, bleibt der Anspruch auf die Service-Gebühr unberührt.
5. Behördenvorbehalt und dynamisches Rechtsumfeld
5.1 Vorbehalt: Gesetze, Gebührenstrukturen und Bearbeitungsprozesse in den VAE unterliegen kurzfristigen Änderungen durch staatliche Stellen. DUBAI MIT PLAN hat hierauf keinen Einfluss.
5.2 Haftungsausschluss: DUBAI MIT PLAN haftet nicht für Ablehnungen, Verzögerungen oder zusätzliche Anforderungen durch Behörden, Freizonen oder Banken (z. B. bei Ablehnung eines Kontoantrags aufgrund interner Bankrichtlinien).
6. Transparenz, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Preisklarheit & Festpreis: DUBAI MIT PLAN arbeitet mit einer transparenten Gebührenstruktur. Die vereinbarte Service-Gebühr für unsere Beratungs- und Begleitleistung versteht sich als Festpreis. Alle externen Kosten (z. B. staatliche Gebühren für Lizenzen, Visa, Behörden-Voucher) sind Fremdkosten, die DUBAI MIT PLAN ohne Aufschlag eins zu eins (1:1) an den Kunden weitergibt.
6.2 Gültigkeit von Angeboten: Aufgrund der Dynamik behördlicher Gebührenstrukturen in den VAE haben alle Angebote von DUBAI MIT PLAN eine Gültigkeit von 5 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist behält sich DUBAI MIT PLAN eine Preisanpassung vor, falls sich die externen Gebühren in der Zwischenzeit geändert haben.
6.3 Zahlungsmodalitäten & Fälligkeit:
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Service-Gebühr: Die vereinbarte Service-Gebühr von DUBAI MIT PLAN ist unmittelbar nach Vertragsschluss (Annahme des Angebots bzw. Unterschrift) in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst nach vollständigem Eingang dieser Gebühr.
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Externe Gebühren: Staatliche Gebühren und Fremdkosten werden dem Kunden jeweils bedarfsgerecht zu den entsprechenden Projekt-Meilensteinen in Rechnung gestellt (z. B. kurz vor Einreichung der Lizenz oder des Visumantrags). Diese Beträge sind sofort fällig, um Verzögerungen im Behördenprozess zu vermeiden.
6.4 Zahlungsverzug & Zurückbehaltungsrecht: Bei Zahlungsverzug – sowohl hinsichtlich der Service-Gebühr als auch der Meilenstein-Zahlungen für externe Kosten – ist DUBAI MIT PLAN berechtigt, die weitere Bearbeitung des Projekts sofort einzustellen. DUBAI MIT PLAN ist zudem berechtigt, bereits vorliegende Dokumente oder Lizenzen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
7. Stornierung und Rückerstattung
7.1 Verdienstlichkeit der Service-Gebühr: Mit der Annahme des Angebots (digital oder schriftlich) bzw. der Unterzeichnung des Vertrages gilt der Auftrag als verbindlich erteilt. Da DUBAI MIT PLAN unmittelbar nach Vertragsschluss mit den prüfenden und vorbereitenden Tätigkeiten (z. B. Dokumentenprüfung, Mandanten-Onboarding, Einleitung von Behördenprozessen) beginnt, gilt die vereinbarte Service-Gebühr ab diesem Zeitpunkt als vollständig verdient.
7.2 Ausschluss der Rückerstattung: Im Falle einer Stornierung, eines Projektabbruchs oder einer Kündigung durch den Kunden nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Service-Gebühr, unabhängig vom aktuellen Fortschritt des Behördenprozesses. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich entscheidet, den Prozess nicht weiter zu verfolgen.
7.3 Externe Gebühren und Fremdkosten: Beträge, die bereits an staatliche Stellen, Behörden oder sonstige Dritte (z. B. Übersetzer, PRO-Partner) abgeführt wurden oder für die DUBAI MIT PLAN eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung eingegangen ist, sind grundsätzlich und in vollem Umfang nicht erstattungsfähig.
8. Ausschluss der Rechts- und Steuerberatung; Eigenverantwortung des Kunden
8.1 Charakter der Dienstleistung: Sämtliche Informationen, Berichte und Hinweise von DUBAI MIT PLAN basieren auf praktischen Erfahrungen und stellen rein administrative Unterstützung sowie Praxishilfen dar. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung.
8.2 Eigenverantwortliche Vorab-Prüfung: Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Inanspruchnahme der Leistungen von DUBAI MIT PLAN über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen in seinem aktuellen Wohnsitzland (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz, usw.) zu informieren. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Wegzugsteuer, zur steuerlichen Ansässigkeit und zu grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Rechtsgrundlage des Heimatlandes liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
8.3 Vermittlung und Empfehlungen: DUBAI MIT PLAN gibt nach bestem Wissen Erfahrungswerte weiter und empfiehlt auf Wunsch gerne externe, deutschsprachige Steuerberater oder Rechtsanwälte. Ein Mandatsverhältnis kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Experten zustande. DUBAI MIT PLAN übernimmt keine Haftung für die Beratungsinhalte dieser Dritten.
9. Haftungsbeschränkung und Ausschluss bei Eigenverschulden
9.1 Haftungsumfang: DUBAI MIT PLAN haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
9.2 Ausschluss bei Pflichtverletzung des Kunden: Eine Haftung von DUBAI MIT PLAN für Schäden, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen (siehe insbesondere Punkt 4.2 und 4.3), ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
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Strafgebühren (Fines) wegen verspäteter Einreise oder Fristversäumnissen.
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Kosten für verpasste Behördentermine.
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Die Annullierung von Visa oder Lizenzen aufgrund von Fehlverhalten oder Untätigkeit des Kunden.
9.3 Folgeschäden: Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, die aus behördlichen Verzögerungen oder der Ablehnung von Anträgen resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Laufzeit, Proaktive Meldepflicht & Steuerliche Compliance
10.1 Vertragsdauer & Channel-Partnerschaft: Bei Gründungen in bestimmten Freizonen (z. B. IFZA) wird DUBAI MIT PLAN als fester Channel-Partner (Vermittler) im System der Behörde hinterlegt. Das bedeutet, dass DUBAI MIT PLAN auch nach der Gründung Ihr Ansprechpartner für die Lizenz bleibt. Wir sind jedoch nur für Leistungen verantwortlich, die explizit beauftragt und bezahlt wurden. Jede weitere Tätigkeit (Verlängerungen, Änderungen, Kündigungen) erfordert einen neuen Auftrag.
10.2 Steuerliche Pflichten & Registrierung (Stand Januar 2026): Der Kunde wird über folgende Grundregeln informiert, die finale Prüfung obliegt seinem Steuerberater:
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Corporate Tax (Unternehmenssteuer): In den VAE ist jedes Unternehmen verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren und jährlich eine Erklärung abzugeben – unabhängig vom Umsatz.
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Eigenverantwortung: DUBAI MIT PLAN übernimmt auf Wunsch die initiale Registrierung. Die laufende Buchhaltung, die Überwachung der Grenzbeträge sowie die fristgerechte Abgabe der Erklärungen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
10.3 Fristen für Verlängerungen & Pass-Gültigkeit: Um Lizenzen und Visa aktiv zu halten, muss sich der Kunde spätestens 8 Wochen vor Ablauf proaktiv bei DUBAI MIT PLAN melden.
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Pass-Gültigkeit: Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Reisepass (Heimatland) noch mindestens 6 Monate gültig ist. Ein abgelaufener Pass blockiert alle Verlängerungen; daraus resultierende Strafen trägt der Kunde.
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Strafgebühren: Behördliche Bußgelder (Fines) durch verspätete Meldung oder fehlende Dokumente gehen zu Lasten des Kunden.
10.4 Beendigung und Kündigung (Liquidation): Ein Unternehmen in den VAE kann nicht durch bloßes "Auslaufenlassen" oder Nichtzahlung der Gebühren beendet werden. Eine ordnungsgemäße Schließung (Liquidation) erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens 6 bis 8 Wochen sowie die Einhaltung formaler behördlicher Prozesse. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung eines Liquidation Reports, eine offizielle Shareholder Resolution(Gesellschafterbeschluss zur Auflösung), die Vorlage von Abschlussrechnungen der Telekommunikationsanbieter (z. B. Etisalat/Du) sowie weitere behördenspezifische Dokumente. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Prozess rechtzeitig anzuzeigen und einzuleiten, um automatische Verlängerungsgebühren oder behördliche Strafen zu vermeiden.
10.5 Haftungsausschluss bei Fristversäumnis: Erfolgt keine rechtzeitige Meldung oder Mitwirkung (gemäß 10.1 bis 10.4), haftet DUBAI MIT PLAN nicht für den Entzug der Lizenz, die Annullierung von Visa oder Kosten durch automatische System-Verlängerungen der Freezone.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Datenverarbeitung: Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nur im notwendigen Umfang an Behörden oder beauftragte externe Dienstleister (z. B. Steuerberater, PRO-Partner, Übersetzer) weitergegeben.
11.2 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen Dritten gegenüber nicht offenzulegen. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse und interne Abläufe.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), wie sie in Dubai Anwendung finden.
12.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dubai, VAE.
12.3 Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit die AGB in andere Sprachen übersetzt werden, ist im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsschwierigkeiten ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
12.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.